Beim Durchlesen der Kommentare(zu dem Zeitpunkt 14 Seiten) kam nichts weiter Erhellendes zu Tage. Nach reiflicher Überlegung werde ich LG nicht konatktieren, da nicht Ziel führend. Eine kostenpflichtige Klage wird nicht durch die Rechtschutzversicherung gedeckt(keine Deckungszusage). Über den Bundesverband der Verbraucherzentralen besteht keine Aussicht auf Erfolg, da in den Gestzen und Verordnungen in Deutschland zur Zeit keine Erzwingung für DAB+ besteht. Die Rundfunkkonferenz der Länder mit der Bundesnetzagentur sieht im Augenblick keinen Handlungsbedarf. Man wartet auf eine einheitliche Regelung europaweit. Unter dieser Gemengelage haben Autohersteller die freie Auswahl, ohne Sanktionen erwarten zu müssen(Quellen: Handelsblatt, Wirtschaftswoche, Spiegel, c't, AMS, AutoBild, Pressekonferenz des BMfV, WAMS, Süddeutsche Zeitung, Berliner Morgenpost, kein Facebook, kein Twitter und kein Instagram).