Autor Thema: Duster in Holland Bestellen  (Gelesen 383383 mal)

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Offline saskia1010

Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #135 am: 17. April 2012, 21:33:54 »
ich bin jetzt irritiert....hab nun mehrfach Google bedient und unterschiedliches gefunden:

1. man muß eine Umsatzsteuererklärung abgeben und den Betrag einzahlen (das leuchtet mir eigentlich ein)

2. es gibt aber auch Beiträge wo es heißt man muss den USt-Bescheid der auf die Anmeldung bei der Zulassung folgt abwarten.

Was ist denn nun richtig? Bin zwar vom Fach, aber das ist mein erstes importiertes Auto....

Lg Saskia
 

Offline Ante Portas

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Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #136 am: 17. April 2012, 21:46:46 »
1. man muß eine Umsatzsteuererklärung abgeben und den Betrag einzahlen (das leuchtet mir eigentlich ein)


Hallo,

ich habe das so gemacht und das war auch die richtige Vorgehensweise, zumindest bei meinem Finanzamt.
Habe das Formular entsprechend ausgefüllt, die Summe muss man selbst errechnen, beim Finanzamt abgegeben, dort anschließend die Kontonummer und einen Verwendungszweck erhalten, die Steuer überwiesen und gut war.

Gruß,

Ante Portas
dCi 110 FAP 4x4 110 PS Lauréate weiß mit Seitenschutzleisten, Kotflügelschutz, Ladekantenschutz, Auspuffblende, Lederlenkrad, ESP und Look-Paket, Sony MEX 3800bt, Infinity Reference 5032i, Semperit Speed Grip 2 auf Aluettfelgen, Flachbalkenwischer Valeo 600/530, ClimAir vorne, LED Leuchten im Kofferraum und Handschuhfach, Chrom Set Lüfterblenden Edelstahl poliert, Chrom Set Türentriegelungen Edelstahl poliert
 

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Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #136 am: 17. April 2012, 21:46:46 »

Offline schischkabopp

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Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #137 am: 17. April 2012, 21:47:56 »
Also stand meines Wissens muss man eine "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" (--> http://www.amtsvordrucke.de/forms/22496505fd3567c274b9eb88719305ae.pdf) bei der Anmeldung mit abgeben und kriegt dann irgendwann eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt... Aber alle Angaben ohne Gewähr!  :[
 

Offline saskia1010

Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #138 am: 17. April 2012, 21:58:16 »
So nun habe ich nochmal in meine mails geschaut die ich von unserem netten Bürgerservice als Info zur Zulassung bekommen habe. Das war eine Mitteilung an das Finanzamt über eine Anmeldung eines EU Fahrzeuges durch die Zulassungsstelle, aber keine Erklärung.....
Da ich mich auf die Aussage des Beamten bei der Zulassung verlassen habe, habe ich das Merkblatt dazu gar nicht mehr gelesen. Der Tag war stressig genug. Aber in diesem Merkbatt steht  eben genau was ihr sagt. Man muss eine USt- Erklärung für Fahrzeugeinzelbesteuerung abgeben und die Zahlung binnen 10 Tag leisten. Na dann wunderts mich jetzt nicht mehr das ich vom Fiskus noch nix hab.
Also werde ich morgen den Telefonhörer schwingen und das Finanzamt kontakten....hoffentlich haben die ein Einsehen

Na dann können die nächsten EU Kfz Importe ja kommen :D
 

Offline schischkabopp

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Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #139 am: 17. April 2012, 22:04:20 »
Aber zur Zahlung wird man doch noch extra aufgefordert, oder nicht? Das ist wahrscheinlich Punkt 2 den du oben nanntest...
 

Offline onkelzoppo

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Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #140 am: 17. April 2012, 22:08:21 »
Hallo,dann poste mal wie sich das FA dann verhalten hat. Eigentlich brauchst Du ja nicht mehr anrufen.Dein Auto ist doch zugelassen. /engel

Und wenn dann doch ein Bescheid kommt,zahlst Du.

Frank
Ich bin Schalker, keiner mag mich, schei.. egal
ELIA-Frontbügel,PDC im Unterfahrschutz aus der Bucht,LED-Seitenblinker,doppelter Ladeboden,LED-Licht im Kofferraum,Laderaumabdeckung von Voelkner,original Trenngitter,Motorraumdichtung,Domelagerabdeckung,ein wenig zusätzlicher Chrom,Handyhalterung Minikit.
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Offline schischkabopp

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Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #141 am: 17. April 2012, 22:10:30 »
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0

Hier ein aktuellerer link, habe festgestellt bei dem anderen ist der Steuersatz noch 16%. Wobei einen Versuch wäre es Wert...  /engel

Oh, der link geht so wohl nicht. ABer google hilft...
 

Offline saskia1010

Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #142 am: 17. April 2012, 22:32:18 »
Hallo,dann poste mal wie sich das FA dann verhalten hat. Eigentlich brauchst Du ja nicht mehr anrufen.Dein Auto ist doch zugelassen. /engel

Und wenn dann doch ein Bescheid kommt,zahlst Du.

Frank

ja so könnte man denken, aber das beu der Zulassung ist nur eine Mitteilung wie das Fahrzeug verwendet wird. Quasi eine Zustimmung das die Zulassung die Daten dem Finanzamt melden darf. Ich dachte ja das sei die USt Erklärung. Hab jetzt Google weiter bemüht und gerade schon (Danke schischkabopp, hatte ich gesehen und bereits eine Aktuelle gefunden) eine Erklärung ausgedruckt.
Das Problem: Klar kann es dauern, vielleicht ewig bis das Finanzamt den Fall aufnimmt. Aber wenn nächstes Jahr dann Post kommt dann mit 1% Verspätungszuschlag pro Monat und Zinsen und Säumniszuschlag....und ganz ehrlich das ist elektronisch registriert. Nur eine Frage der Zeit...

Und außerdem sind wir doch brave Bürger und tragen unsere Steuerlast mit Stolz /crazy
 

Offline schischkabopp

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Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #143 am: 18. April 2012, 15:04:38 »
Mal eine Verständnisfrage:
Also es sieht ja so aus, als müsse man seit Neuestem in Holland erstmal die deutsche MwSt. mitbezahlen. Diese steht ja anscheinend auch auf der Originalrechnung mit drauf, welche man braucht, um das Auto in Deutschland anzumelden. Dann muss man in Deutschland innerhalb von 10 Tagen die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" machen und 19 % des Rechnungsbetrages an den Staat bezahlen. Aber irgendwas hakt doch da, irgendwie zahlt man dann doch zu viel an Steuern, denn die sind ja schon mit in der Rechnung drin und im Netz habe ich dazu gefunden:
"Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem im Ausland vereinbarten Entgelt. Dies ist grundsätzlich der vom Verkäufer in Rechnung gestellte Betrag. Hierzu gehören auch Nebenkosten wie beispielsweise Aufwendungen für die Beförderung sowie Sonderausstattungen."
Und dann soll man die in Holland zu viel bezahlte MwSt. wieder kriegen, wenn man nachweisen kann, die MwSt. in Deutschland entrichtet zu haben. Ist das denn überhaupt rechtens? Darf ein holländischer Händler einfach so die deutsche MwSt. verlangen, wenn im Kaufvertrag nur der Nettopreis aufgelistet ist?
Mal ganz ehrlich, das ist doch alles seltsam... /nachdenk
 

Offline Kromboli

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Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #144 am: 18. April 2012, 21:45:11 »
Mal eine Verständnisfrage:
Also es sieht ja so aus, als müsse man seit Neuestem in Holland erstmal die deutsche MwSt. mitbezahlen. ...

Nein, wie <hier> schon mal geschrieben, bezahlt man in Holland nicht die deutsche MwSt., sondern die holländische. Und diese bekommt man dann zurück, wenn man nachweist, dass man in Deutschland die deutsche EUSt. bezahlt hat.

Gruß
Krom
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Offline Daytona

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Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #145 am: 18. April 2012, 22:28:25 »
Mir scheint, und bitte nicht böse sein, dass auf den letzen beiden Seiten nur gefährliches Halbwissen geschrieben wird. Einerseits wird geschrieben, dass der Ausländer in Holland die holländische Mehrwertsteuer zahlen muss, andererseits aber, dass die Ware bei der Ausfuhr entlastet wird. Woher kommt denn dieses MUSS? Gibt es dafür eine offizielle Primärquelle oder handhabt das jetzt jeder holländische Händler al Gusto, weil er den bösen Autokäufern aus dem Ausland nicht mehr traut?

Happy guessing ~ Daytona!


Bilstein B8 MkII + Eibach, General Grabber AT3 225/70 R16 auf ATS Streetrallye 6,5x16 ET38, Zusatzscheinwerfer, Look-Paket teilw. + Grill komplett geschwärzt, Spiegelkappen mattschwarz, LED-Seitenblinker Black Smoke, Always On, Gummimatten + Kofferraumwanne, Kofferraumboden auf 4x2-Niveau gesenkt, PowerPedal, 4 x ClimAir, Fahrspaß inklusive.
 

Offline Kromboli

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Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #146 am: 18. April 2012, 22:50:06 »
@Daytona:

Welche Wege es für den privaten Ex-/ Import aus/ von Holland gibt, diese bürokratische Hürde zu meistern, ohne zunächst in Holland die MwSt. bezahlen zu müssen, kann ich leider nicht sagen, dazu bin ich zu lange aus der Materie raus. Ich wollte nur den Irrglauben ausräumen, dass man in Holland an den Händler die deutsche MwSt. zahlt.

Viele Grüße
Krom
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Offline schischkabopp

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Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #147 am: 19. April 2012, 07:50:59 »
Ich gebe zu, bei mir ist es Halbwissen, deswegen ja die vielen Fragen...  :P
Prinzipiell ist es mir ja auch erstmal egal welche MwST. man in Holland zahlen soll, irgendwo vorher war die Rede von 19 % daher meinte ich es sei die Deutsche. Es scheint aber doch der Fall zu sein, dass diese mit auf der Originalrechnung steht und daher doch beim Zahlen der MwSt. in Deutschland mit in den zu versteuernden Betrag reinfällt, da sich die Höhe der Steuer wie bereits erwähnt "nach dem im Ausland vereinbarten Entgelt [richtet]. Dies ist grundsätzlich der vom Verkäufer in Rechnung gestellte Betrag." Und selbst wenn ich vom Händler dann seine MwST. wieder zurückbekomme habe ich doch in Deutschland zu viel bezahlt, weil man nicht vom Nettobetrag ausgegangen ist. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die beim Finanzamt bei der Steuerberechnung vorher etwas vom Gesamtrechnungsbetrag abziehen... (Bitte dieses Halbwissen aufklären!)
Außerdem stellt sich mir wie gesagt noch die Frage, ob ein Händler eines anderen EU-Landes überhaupt von einem Staatsbürger eines anderen EU-Landes eine MwSt. verlangen DARF??? Dieser ist ja schließlich nicht dazu verpflichtet, in einem anderen EU-Land die MwSt. zu entrichten.
Vielleicht wäre es wirklich gut, Herr Gervink würde sich dazu äußern, er wird es ja wohl am Besten wissen. Ich kann ihn hier in der Community leider nicht auffinden, vielleicht sagt mir jemand wie das geht oder bittet ihn selbst darum, dann gibt es vielleicht endlich mal Klarheit im Dunkel des Halbwissens! Wir wollen ja schließlich alle nur Duster fahren und nicht Betrügen und in der Bürokratie verloren gehen! /fahren
 

Offline PAINTYBEAR

Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #148 am: 19. April 2012, 08:24:02 »
Zitat
Wenn Sie ein Auto aus Holland kaufen, um es nach Deutschland einzuführen, müssen Sie das über den Zoll abwickeln. Der Händler in Holland wird Ihnen dabei sicher behilflich sein. Sie bekommen die Mehrwertsteuer, die in Holland angefallen ist, zurück, und müssen im Gegenzug die Umsatzsteuer zahlen, die in Deutschland fällig ist. (Im Jahr 2011 betrug die Umsatzsteuer in beiden Ländern 19%)
Quelle
Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung.
 

Offline michnick

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Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #149 am: 19. April 2012, 09:51:58 »
Ich denke, dass dies falsch ist.

Ich habe mich heute morgen auch mal erkundigt und die Auskunft, die ich erhalten habe war, dass der ZOLL damit GAR NICHTS zu tun hat.
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Innergemeinschaftliche-Lieferung/Innergemeinschaftlicher-Erwerb-neuer-Fahrzeuge/innergemeinschaftlicher-erwerb-neuer-fahrzeuge_node.html

Demnach wird alles nur über das zuständige Finanzamt abgewickelt und in der Tat muss der Käufer die Umsatzsteuer wohl selbst berechnen und innerhalb von 10 Tagen begleichen.  
Die Berechnung wird ja aufgrund des Nettobetrages geschehen, was ja auch für das Finanzamt durch eine Kopie vom Kaufvertrag (bei mir steht hier nämlich bisher nur der Nettobetrag) oder anhand der Rechnung, auf der bestimmt auch der Gesamtbetrag mit Netto und holländischer Mwst. aufgeteilt ist, nachvollziehbar ist.

Gruß, Michael
 

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Re:Duster in Holland Bestellen
« Antwort #149 am: 19. April 2012, 09:51:58 »