« Antwort #16 am: 21. Juli 2014, 23:27:19 »
Leider ein großer Irrtum .... die Polizisten in den Urlaubsländern können ohne weiters den Führerschein abnehmen ....
dieser wird dann amtlicherseits an die ausstellende Behörde übermittelt ....
Gruß
Karl
Hatte ich doch geschrieben das sie es in Ausnahmefällen dürfen bei erheblichen Verstößen wie Alkohl oder zu schnelles Fahren u.s.w.
Und da wird er so wie du geschrieben hast an die ausstellende Behörde geschickt.
"Erhebliche Verstöße" dazu zählt sicher nicht eine Blaue Birne anstatt einer Weißen.
Aber ich lasse mich gerne überraschen wer einen Beitrag findet wo jemand der Führerschein abgenommen wurde
weil er ein Teil am Auto hatte was im betreffenden Land nicht dran sein dürfte einmal posten bitte.
Und wir reden von einem Teil was in Deutschland eingetragen wurde bzw eine eine ABE hat.
Kann im Ausland der Führerschein entzogen werden?

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