Wenn Teile mit Teilegutachten geliefert werden, müssen diese auf alle Fälle eingetragen werden.
Anders sieht es ja aus bei ner ABE.
Hab ja auch die Hanssen Hofman drauf und die müssen definitiv eingetragen werden.
Das Teilegutachten gilt ja dann auch nur in Verbindung mit den Serienrädern.
Wird dann nach §19.3 eingetragen.
Kannst auch andere Felgen / Reifen nehmen, dann wird aber, glaub, nach §21 eingetragen (etwas teurer und Du musst gleich die Papiere ändern lassen).
Da können aber noch andere was dazu sagen. wie das genau ist, mit anderen Rädern.
Ganz Grob gesagt, fähst Du jetzt illegal rum, da die ABE vom Auto jetzt (wenn sie montiert sind und nicht eingetragen sind) erlischt..
Deswegen steht ja auch ein wichtiger Text im Gutachten (siehe Bild)
Und den unterschied merkt man definitiv. Liegt halt viel besser auf der Strasse und wankt nicht mehr so.
Zum TS:
trägt eigentlich jeder ein (TÜV, GTÜ, DEKRA....).
Die Reifen bzw. die Laufflächen, müssen halt nur komplett vom Kotflügel abgedeckt sein