CO2: 146 g/km davon werden 110 abgezogen (wegen LPG). Danach also nur 36g (=146-110) * 2€/g = 72€
Dann noch für 100 ccm angefangenen Hubraum 2€, das sind 16 * 2€ = 32 €
Damit kommt man auf 104€.
(in http://www.dustercommunity.de/lpg-und-gasbetrieb/lpg-preis-und-besteuerung/)
Nun scheint die Verwirrung komplett

Ich habe den KZF-Steuerbescheid für meinen Duster 4x2 LPG umgerüstet erhalten
Das FA hat für 15 Tage Benzinbetrieb richtigerweise 165 -110 ==> 55 g/km in Ansatz gebracht.
Für die Folgezeit wird ein Kohlendioxidemissionwert von
215 (lt. TÜV-Gutachten V7) minus 110 ==>
105 g/km mit 210 € zu Grunde gelegt

Da hier wohl einige Unklarheit zu herrschen scheint,
wer weiss mehr ?
In § 9 "Steuersatz"
KraftSG steht nichts davon, dass für (zB) LPG - Fahrzeuge deren Kohlendioxidemission für die Besteuerung zu Grund gelegt wird.
Nach Allem, was ich bislang gelesen habe, scheint es so zu sein, dass für die Besteuerung von LPG-Fahrzeugen auch weiterhin der Kohlendioxidemission- Wert von Fremdzündungs(Benzin)motoren herangezogen wird !?