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Tatsächlich aber hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags eine Studie erstellt, in der er feststellt, dass es bei gewissen Gestaltungsvarianten der geplanten CO2-Steuer Bedenken geben könnte. Das heißt aber gleichzeitig, dass es andere Gestaltungsvarianten geben kann, die sicher verfassungskonform sein können.