Bei Bilstein fehlt meines Wissens für die CH leider das Notwendige Papier, das der Federbeinhersteller ausdrücklich bestätigt, das die Federbeine im Duster betrieben werden dürfen (gilt nur für die Schweiz).
Oder gibts da inzwischen was?
Mit freundlichen Grüßen
Hugo
Für Deutschland gilt:
Stoßdämpfer sind laut §19.3 StVZO nicht eintragungspflichtig,
wenn sie den Funktionsmaßen der Serie entsprechen. Daher
benötigen Sie weder eine ABE noch ein Teilegutachten. Solltet
Ihr unsere Dämpfer in Kombination mit Höherlegungsfedern verwenden,
benötigt Ihr für die Federn ein Teilegutachten, welches Ihr über
den jeweiligen Hersteller erhalten könnt.“
Wichtig ist, dass sich dieser Paragraf auf die Funktionsmaße der Serie beruft!
Modifikationen der Funktionsmaße sind somit eintragungspflichtig.
Was das Schreiben für die Schweiz betrifft kann ich nur sagen:
Ich kümmere mich drum!

MfG
Frank