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  • #1111 von Racer69 am 19 Aug 2018
  • Moin Aandalf,

    Terranger hatte mal 235/70r16 auf den Stahlfelgen auf dem Vorführwagen, Bilder findest Du im Netz.
    Inzwischen sind auf Ihrer Homepage noch maximum 225/70r16 aufgeführt, was bei 30mm Höherlegung aber sehr gut Harmoniert.
    Mach doch einfach mal ein 30er Fahrwerk drunter, Deine Spurverbreiterung, und schau Dir die Sache erst wieder an.
    Einen 215/70r16 solltest Du ohne grösseren Aufwand durch den TÜV bringen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hugo
  • #1112 von Andalf am 02 Sep 2018
  • Hey Leute,

    hat jemand Erfahrungen mit den Mudster FW?

    Stimmt die Angabe hier mit +5cm?? ABE gibts da aber keine, oder??

    http://www.mudstershop.com/de/bilstein-by-mudster-hr-komplettes-set-5cm

    Gruß Andy
  • #1113 von InDiBa am 03 Sep 2018
  • Hi Andy,

    die + 5 cm sind schon realistisch. 3 cm kommen aus den Federn, der Rest aus den höher gelegten Federtellern an den Dämpfern.

    Aber Achtung: Die Dämpfer sind eine eigene Abstimmung nach Vorstellungen und Erfahrungen von Mudster. Schau Dir mal die Videos von seinem Fahrstil im Gelände an. Inwieweit diese Abstimmung dann noch für den Straßenbetrieb besonders geeignet sind müsste man ausprobieren.

    Mein Kontakt zu Constantin Brasoveanu liegt allerdings schon länger zurück. Damals allerdings schrieb er mir, dass diese Dämpfer nicht in das Bilstein-Muster B6/B8/B12 eingeordnet werden können, sondern etwas Eigenes darstellen.

    An eine ABE glaube ich auch nicht, eventuell geht da was über Einzelabnahme oder EU-Zulassung? Dieses Fahrwerk macht ja in Rumänien keine Probleme. An den Produkten selbst sollte es nicht liegen, das sind ja keine NoNames!

    Viele Grüße aus Berlin
    Norbert
  • #1114 von Fratom am 03 Sep 2018
  • Führt euch das hier mal in aller Ruhe zu Gemüte ;)
    http://www.autoservicepraxis.de/fm/5468/main.10057329.pdf
    Dann schreiben wir weiter :)

    Zur Info!

    Das Bilstein B8 MKII wird es wieder im Oktober geben.

    MfG
    Frank
  • #1115 von Racer69 am 03 Sep 2018
  • Führt euch das hier mal in aller Ruhe zu Gemüte ;)
    http://www.autoservicepraxis.de/fm/5468/main.10057329.pdf


    MfG
    Frank



    Ach du dickes Ei. Da bin ich jetzt platt. Muss jetzt der Endverbraucher schon selber jede Bestätigung auf Echtheit prüfen lassen? Das Ärgert mich gewaltig, weil auch ICH die Spaccer Lösung als die einzige "Ü-30" Lösung in der Schweiz angesehen habe, wo die Herstellerpapiere bereits beiliegen.
    Bei Bilstein fehlt meines Wissens für die CH leider das Notwendige Papier, das der Federbeinhersteller ausdrücklich bestätigt, das die Federbeine im Duster betrieben werden dürfen (gilt nur für die Schweiz).
    Oder gibts da inzwischen was?

    Mit freundlichen Grüßen
    Hugo
  • #1116 von KioKai am 03 Sep 2018
  • Ach du dickes Ei. Da bin ich jetzt platt. Muss jetzt der Endverbraucher schon selber jede Bestätigung auf Echtheit prüfen lassen?


    Das ist/war hierzulande noch nie anders, daher mische ich mich auch ständig in Themen von "angeblich" zu gelassenen LED-Leuchtmitteln ein, die sich max. nur auf diese beziehen, aber nicht auf deren Einsatz im "speziellen" Scheinwerfer und minimal nur "unecht" sind.  ;)

    Das von Frank zitierte Beispiel ist auf alle zulassungspflichtige Bauteile übertragbar.
  • #1117 von Fratom am 03 Sep 2018

  • Bei Bilstein fehlt meines Wissens für die CH leider das Notwendige Papier, das der Federbeinhersteller ausdrücklich bestätigt, das die Federbeine im Duster betrieben werden dürfen (gilt nur für die Schweiz).
    Oder gibts da inzwischen was?

    Mit freundlichen Grüßen
    Hugo

    Für Deutschland gilt:

    Stoßdämpfer sind laut §19.3 StVZO nicht eintragungspflichtig,
    wenn sie den Funktionsmaßen der Serie entsprechen. Daher
    benötigen Sie weder eine ABE noch ein Teilegutachten. Solltet
    Ihr unsere Dämpfer in Kombination mit Höherlegungsfedern verwenden,
    benötigt Ihr für die Federn ein Teilegutachten, welches Ihr über
    den jeweiligen Hersteller erhalten könnt.“
     
    Wichtig ist, dass sich dieser Paragraf auf die Funktionsmaße der Serie beruft!
     
    Modifikationen der Funktionsmaße sind somit eintragungspflichtig.


    Was das Schreiben für die Schweiz betrifft kann ich nur sagen:

    Ich kümmere mich drum! ;)

    MfG
    Frank
  • #1118 von Racer69 am 03 Sep 2018



  • Was das Schreiben für die Schweiz betrifft kann ich nur sagen:

    Ich kümmere mich drum! ;)

    MfG
    Frank

    Ich hab Dich lieb Frank!  ;)

    Beste Grüsse
    Hugo
  • #1119 von Racer69 am 04 Sep 2018
  • Ach du dickes Ei. Da bin ich jetzt platt. Muss jetzt der Endverbraucher schon selber jede Bestätigung auf Echtheit prüfen lassen? Das Ärgert mich gewaltig, weil auch ICH die Spaccer Lösung als die einzige "Ü-30" Lösung in der Schweiz angesehen habe, wo die Herstellerpapiere bereits beiliegen.
    Bei Bilstein fehlt meines Wissens für die CH leider das Notwendige Papier, das der Federbeinhersteller ausdrücklich bestätigt, das die Federbeine im Duster betrieben werden dürfen (gilt nur für die Schweiz).
    Oder gibts da inzwischen was?

    Mit freundlichen Grüßen
    Hugo

    Nabend Leute.

    Zu diesem Punkt kann ich Entwarnung geben.
    Die Spaccer mögen nicht die Tollste Lösung sein, aber die Notwendige EIGNUNGSERKLÄRUNG, um sie in der Schweiz Eintragen zu lassen, liegt bei.
    Damit meine ich nicht ein Materialprüfbericht, sondern wirklich einen Testbericht von Anerkannter Prüfstelle (ASA/FAKT).

    Der Verlinkte Beitrag war übrigens von 2014, eventuell wurde in der zwischenzeit noch was getan?

    Mit freundlichen Grüßen
    Hugo

    Edit: Beitrag 856, beim Foto mit dem Spacer auf den Papieren liegt es rechts.
    https://www.dustercommunity.de/offroad/hoherlegung-duster/855/
  • #1120 von Gidi1999 am 23 Sep 2018
  • hallo, habt ihr eine Produktnummer für die H&R Federn mit +30mm höhe? Ich finde leider keine im Internet.
  • #1121 von Jensman am 12 Feb 2019
  • #1122 von zeko am 05 Apr 2019
  • 5cm lift kit mit tuv? Gibt es das?
  • #1123 von Moskwitsch am 05 Apr 2019
  • 5cm lift kit mit tuv? Gibt es das?

    Keine Ahnung ob es so was mit TüV gibt - aber sonst einfach etwas Luft ablassen beim Eintragen /tanzen

    Gruss  Peter
  • #1124 von Moskwitsch am 05 Apr 2019
  • Für Deutschland gilt:

    Stoßdämpfer sind laut §19.3 StVZO nicht eintragungspflichtig,
    wenn sie den Funktionsmaßen der Serie entsprechen. Daher
    benötigen Sie weder eine ABE noch ein Teilegutachten. Solltet
    Ihr unsere Dämpfer in Kombination mit Höherlegungsfedern verwenden,
    benötigt Ihr für die Federn ein Teilegutachten, welches Ihr über
    den jeweiligen Hersteller erhalten könnt.“
     
    Wichtig ist, dass sich dieser Paragraf auf die Funktionsmaße der Serie beruft!


     
    Modifikationen der Funktionsmaße sind somit eintragungspflichtig.


    Was das Schreiben für die Schweiz betrifft kann ich nur sagen:

    Ich kümmere mich drum! ;)

    MfG
    Frank

    Hallo zusammen

    Leider ist mir dieser Beitrag erst jetzt aufgefallen.

    Alles was Fratom hier schreibt gilt auch für die CH. Es ist definitiv kein Dokument für
    Stossdämpfer erforderlich. Einzig sind Dämpfer mit verstellbaren unteren
    Federtellern davon ausgenommen. Und der beabsichtigte Verwendungszweck muss eingehalten werden.
    Das heisst: Ein Dämpfer, der an einem Fahrzeug montiert wird muss auch für diesen bestimmten Typ beabsichtigt sein.
    Und er muss immer mindestens den Anforderungen eines originalen Dämpfers entsprechen.

    Gruss   Peter

    Gruss  Peter
  • #1125 von Andalf am 26 Dec 2019
  • Hi Leute,

    kann mir jemand den "genauen" Unterschied/Vorteil/Erfahrungen schreiben vom LZParts B8 Bilstein/Eibach Fahrwerk zum B12 Bilstein/Eibach Lift Kit ist?
    Weil das B12 bekommt man für unter 450€ und das B8 bei LZParts für 780€.....mag ja gerechtfertigt sein der höhere Preis, nur ich wüßte gern den Unterschied, oder sagen wir mal so ob mir der Unterschied 230€ wert ist.....

    Gruß und Danke
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