Auf den Threadersteller bezogen? Hatte der das gefragt?
Xirmaze schrieb jedenfalls:
Mmhh was kann ich denn nun machen, der Motor ist keine 6 Monate Alt und geht nun in Richtung Untergang.
Daraufhin kam von Dir:
"Du hast keine Gewährleistung auf den Motor sondern dem Fahrzeug, daher läuft diese nach 3 Jahren aus." und
"Ja, aber nicht wenn diese im Zusammenhang mit einer Nachbesserung stehen, also im Rahmen eines Gewährleistungsanspruchs eingebaut werden.
Dann gilt die Gewährleistungsfrist auf das Gesamtprodukt, also dem Fahrzeug."
Was ich so verstehe, dass Du dem Fragesteller mitteilst "He, Du hast keine Ansprüche, wenn die Fahrzeuggewährleistung abgelaufen ist, egal wann der ATM hereinkam."
Was ich nicht verstehe ist, das Du es anders siehst wenn Du selbst betroffen wärest. Da willst Du vom Kauf zurücktreten, was ja nur funktioniert, wenn ein Gewährleistungsanspruch vorliegt und Nachbesserungen erfolglos und weitere Versuche unzumutbar sind...
Das finde ich verwirrend, und finde das Du dem Fragesteller mit Widersprüchen versorgst...