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  • #1 von ZappenDuster09 am 19 Jun 2022
  • Guten Abend, liebe Dusterfans...

    Ich habe es endlich geschafft und habe meinen Duster etwas breiter aufgestellt . Ich habe ihm dafür vorn und hinten jeweils 32mm mehr Spurweite gegönnt (pro Rad 16mm Spurplatten von Eibach verbaut).

    Optisch und vom Fahren her gefällt es mir sehr gut. Nun habe ich aber das Thema, dass die Reifen etwas über die Kotflügel herausstehen... (siehe Bilder). Wenn ich das richtig sehe, scheint aber die Lauffläche abgedeckt zu sein, nur die Wölbung der Reifen steht etwas über...

    Montiert sind Felgen Rial Como 7,5J 17" H2 mit Good Year Eagle f1 asymmetric 5 in 235 /60 R17. Die Felgen haben eine ET von 47, stehen also 3mm weiter raus als die Serien-Prestige-Fekgen.

    Was habt ihr für Erfahrungen zwecks Eintragung beim TÜV? Ich hoffe, dass ich es nächste Woche schaffe, ihn dort vorzuführen.

    LG aus dem heißen Süden

    Daniel
  • #2 von Drupi am 20 Jun 2022
  • Also bevor ich irgend etwas an meinem Auto (egal was für ein Modell) verändere das auch vom TÜV abgenommen werden muss, erkundige ich mich doch lieber vorher ob so eine Veränderung auch abgenommen wird.
    Was machst du denn wenn der TÜV "nein " sagt?
    Gerade weil hier jeder Prüfer anders entscheiden könnte, wäre mir das Risiko zu groß.
  • #3 von jkarpa am 20 Jun 2022
  • Meine Erfahrung mit dem TÜV ist: stellt sich ein Prüfer quer, gehe ich zur nächsten Niederlassung. Bisher wurde noch alles eingetragen.
  • #4 von RoSie am 20 Jun 2022
  • Trotzdem kann es ja nicht schaden, sich vorher mal
    beim TÜV zu erkundigen und nachzufragen.
    Da kann man sich ne Menge Ärger mit ersparen.
  • #5 von lillifit3 am 20 Jun 2022
  • Meine Erfahrung mit dem TÜV ist: stellt sich ein Prüfer quer, gehe ich zur nächsten Niederlassung. Bisher wurde noch alles eingetragen.

    Und wir wissen auch, dass die einzelne Meinung einen Polizeibeamten nicht zufrieden stellen muss und er dann das Fahrzeug vorrübergehend stilllegt bis ein ihm genehmer Gutachter drüber geschaut hat. Die Spielereien kenne ich zur genüge im Rahmen von Rennfahrzeugen, die in NRW keine Zulassung und Eintragungen bekamen und dafür nach Rheindpflaz gefahren wurden. Dort wurden sie zwar abgenommen, jedoch in NRW wurden sie auf der Straße stillgelegt, siehe oben. Seitdem fährt aus NRW kein Motorsportler sein Fahrzeug selbst zum Ring. Alle Fahrzeuge werden dort hin transportiert. Nur so zur Sicherheit, damit man auch für das Rennen mit Fahrzeug ankommt und nicht als Fußgänger am Nürburgring endet. So schlau ist man mittlerweile auch in diesen Kreisen.
    Die Rennleitung ist in diesem Fall der Richter und der Staatsanwalt mit viel Geduld.
  • #6 von ZappenDuster09 am 25 Jun 2022
  • War Vorgestern beim TÜV, habe es zeitlich erst kurz vor Feierabend geschafft, eine Abnahme war leider nicht mehr möglich.

    Aber ein Prüfer hat mal kurz geschaut und schätzt die Chancen 50:50 ein, dass ich es eingetragen bekomme... Wir haben dann noch etwas gefachsimpelt und er hat mir einen Kollegen genannt, der bei sowas auch schon mal ein Auge zudrückt .

    Donnerstag dann der nächste Versuch bei dem genannten Kollegen...

    Es bleibt spannend... Ich gebe Bescheid...

    Ein schönes Wochenende euch allen.
  • #7 von ZappenDuster09 am 02 Jul 2022
  • So, eine erfreuliche Nachricht .

    Ich war ja am Donnerstag beim TÜV, und der nette TÜV-Prüfer hat mir doch die Spurplatten, obwohl die Reifen etwas aus dem Radhaus stehen, abgenommen .
    Direkt zur Zulassungsstelle und alles in den Fahrzeugschein eintragen lassen .

    So bin ich safe und ich freue mich, dass der Wagen nun deutlich satter auf der Straße liegt, besonders Kurven machen nun deutlich mehr Spaß .

    Und nebenbei sieht es auch noch deutlich bulliger und besser aus .
  • #8 von Bluster am 03 Jul 2022
  • Herzlichen Glückwunsch zur Eintragung.
    Bei mir hatte es erst beim dritten Versuch geklappt.
    Aber Sicher bist du nicht. Wenn die Polizei dich anhält, kann sie deinen Wagen stillegen bzw eine Vorführung veranlassen. Laut Vorschrift mussen die Räder vollständig verdeckt sein (früher reichte die Lauffläche).
  • #9 von ZappenDuster09 am 03 Jul 2022
  • Herzlichen Glückwunsch zur Eintragung.
    Bei mir hatte es erst beim dritten Versuch geklappt.
    Aber Sicher bist du nicht. Wenn die Polizei dich anhält, kann sie deinen Wagen stillegen bzw eine Vorführung veranlassen. Laut Vorschrift mussen die Räder vollständig verdeckt sein (früher reichte die Lauffläche).
    Man muss hier differenzieren, der TÜV-Prüfer hat es mir genau erklärt. Es gibt 2 unterschiedliche Regeln für zwei unterschiedliche Szenarien:

    1. Der Reifen schließt bündig mit dem Radhaus ab. Hier gilt folgende Regelung:

    der REIFEN muss von der Mitte der Radnabe aus nach vorne in einem 30° Winkel abgedeckt sein, nach hinten in einem 50° Winkel.


    Die 2. Regel befasst sich mit dem Thema, wenn der Reifen aus dem Radhaus heraus steht (wie ja in meinem Fall auch ):

    Hier wird 15cm oberhalb der Radnabe gemessen, ob die LAUFFLÄCHE des Reifens in der kompletten Horizontalen (180°) abgedeckt ist....

    Wenn der Reifen bündig abschließt, gilt also Regel 1. Wenn also für ersteren Fall die erste Regelung eingehalten wird, ist es okay und StVO-konform.

    Wenn der Reifen etwas über den Kotflügel / das Radhaus heraus steht, dann ist die erste Regel dadurch hinfällig und es wird dann automatisch danach geschaut, ob die 2. Regel eingehalten wird. Ist dies der Fall, ist dies ebenfalls StVO-konform und wird auch bedenkenlos eingetragen.


    Ich hoffe, dass ich hiermit helfen konnte .
  • #10 von lillifit3 am 04 Jul 2022
  • Ich bleibe dabei, siehe oben. Die Rennleitung entscheidet.
  • #11 von Drupi am 04 Jul 2022
  • Es ist nun mal so das alles was vom TÜV (auch nachträglich) in die Papiere eingetragen wurde, ordnungsgemäß abgenommen wurde und somit auch von keinen anderen mehr beanstandet werden darf.
    Da kann sich die Rennleitung auf den Kopf stellen. Ist eben so.
    Ob das nun 100% in Ordnung ist oder tatsächlich nicht in Ordnung weil der Prüfer mal ein Auge zugedrückt hat, der Prüfer haftet im Fall der Fälle.
    Von daher sehe ich da keine Probleme mehr.
  • #12 von Matthias1965 am 04 Jul 2022
  • Es ist nun mal so das alles was vom TÜV (auch nachträglich) in die Papiere eingetragen wurde, ordnungsgemäß abgenommen wurde und somit auch von keinen anderen mehr beanstandet werden darf.
    Da kann sich die Rennleitung auf den Kopf stellen. Ist eben so.
    Ob das nun 100% in Ordnung ist oder tatsächlich nicht in Ordnung weil der Prüfer mal ein Auge zugedrückt hat, der Prüfer haftet im Fall der Fälle.
    Von daher sehe ich da keine Probleme mehr.

    Moin,

    ja, das ist die Theorie...

    In der Praxis spricht die Rennleitung dann von einem 'Gefälligkeits-Gutachten' und kann das Fahrzeug, wenn auch evtl. nur vorübergehend stillegen.

    Mir ist von einem Fall berichtet worden, welcher sogar vor Gericht gelandet ist und ein weiteres Gutachten erstellt werden musste.
  • #13 von Drupi am 04 Jul 2022
  • Und???... wie ist das neue Gutachten denn dann ausgefallen?
    Es würde ja bedeuten das der erste Prüfer ein falsches Gutachten ausgestellt hat wenn ein anderer Prüfer dann die Eintragung verweigert.
    Ich vermute aber mal das passiert in den seltensten Fällen, denn die stechen sich doch gegenseitig nicht die Augen aus.


  • #14 von Matthias1965 am 04 Jul 2022
  • Moin,

    als mir wurde die Geschichte nur erzählt, die Quelle ist ein Mitarbeiter eines Autohauses:

    In Bayern wurde der Kunde mit seinem Duster kontrolliet, der eine andere Abgasanlage verbaut hatte, die er über das AH erworben hatte. Diese Abgasanlage trug/ trägt bereits eine E-Nummer. Bei der Abgasanlage ist der Mittelschalldämpfer im Endschalldämpfer integriert. Im wurde zum Vorwurf gemacht, ohne Mittelschalldämpfer gefahren zu sein, das Fahrzeug wurde stillgelegt.
    Ein dann vom Autohaus bestelltes Gutachten hatte dann die Richtigkeit des eigentlichen Gutachten bestätigt.

    Nichts ist sicher, aber das ist sicher! /crazy
  • #15 von lillifit3 am 04 Jul 2022
  • Ich bleibe dabei, siehe oben. Meinungen interessieren einen Polizeibeamten, Staatsanwalt, Rechtspfleger und einen Richter nicht einen Deut. Davon kan man im  Fernsehen, im richtigen Leben, aus anderen Medien und auch als Selbsterlebnis berichten. Dass von Betroffenenen nicht so gerne die richterliche Korrektur verbreitet wird und zum Standardwissen von Fachleuten gehört, erzählen nur ungern Eingeweihte. So lässt sich mit Mythos mehr Geld verdienen. Spurverbreiterungen gehören beim TÜV Mayen zum Standardrepertoire mit Erstellung von Gutachten, die dann auch eingetragen werden in die Papiere. Bei entsprechenden Fahrzeugkontrollen im Ruhrgebiet, in Köln und im Reg.bez. Münster wurden schon so viele Fahrzeuge gestillgeleght, die mit E-Prüfzeichen, Gutachten und Eintragungen versehen waren, dass sie ganze Parkhäuser füllen würden zusammengenommen.
    Der Eintauchtest mit der Spurverbreiterung ist ja dokumentiert, im Bild festgehalten. Ist das auch im Gutachten hinterlegt? Und was kostet der Spaß?
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