Moin allerseits,
ich lese hier auch schon länger mit, allerdings mit dem gleichen Interesse wie Dr. Watson.
Was mich, neben dem Einsparungspotenzial, am meisten interessiert:
Wenn ich`s richtig verstehe, können/müssen diese Zusatzgeräte eingetragen werde, um die allgemeine Betriebserlaubnis nicht zu verlieren. Das Garantie-Problem ist bei namhaften Herstellern wohl nicht so gravierend, - die Teile sind ja auch schnell mal ausgebaut

-, aber was ist mit der Versicherung?
Wenn ich die einzige Antwort zu dieser Frage, die ich per Suchfunktion gefunden habe, ernst nehmen muss - sie lautete sinngemäß: "wenn`s Einer merkt, ist die Versicherung futsch" - die Änderung jedoch in den Papieren EINGETRAGEN ist..., wie sollte das bei einem größeren Unfall NICHT bemerkt werden

Habe ich da nun was missverstanden, oder riskiere ich mit dem Chip, dass ich z.B. einem zu Schaden gekommenen Unfallbeteiligten sein neues Auto und sein Schmerzensgeld aus eigener Tasche bezahlen zu müssen

Gruß
Exgolfer