In der Steuer ist ein wenig Unteschied zwischen 80er und 100er, in der Versicherung aber deutlich kräftiger. Außerdem sollte man dennoch eine Versicherung für ihn abschliessen denn wenn er abgekuppelt gestohlen wird, oder einen Unfall verursacht, zieht die Autoversicherung nicht!
Das ist mir neu, dass man die Wahl hat den Anhänger über das Zugfahrzeug zu versichern.
Die Versicherungsprämie ist ein Witz, die Kfz-Steuer hingegen finde ich schon eher unverschämt.
Ebenso muß man aufpassen das Auto und Anhänger in der Addierung der zulässigen Gesamtgewichte nicht über 3,5to (3.500kg) kommt. Dann ist die linke Autobahnspur (ab 3spurig) gesperrt ...
Das stimmt:
Das Verkehrszeichen 340 der StVO regelt im Absatz D eindeutig, wer die 3. Spur benutzen darf:
.. nicht benutzen dürfen diese Spur zum Überholen auf der Autobahn LKW´s über einem Gesamtgewicht von 3,5 t und Züge über 7m.....
Ebenso muß man aufpassen das Auto und Anhänger in der Addierung der zulässigen Gesamtgewichte nicht über 3,5to (3.500kg) kommt. Dann ... gilt das LKW-Sonntagsverbot!
Das trifft m.E. so nicht zu:
Sonntagsfahrverbot: §30 Abs. 3 StVO
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. …