Hi,
ich denke Du hast mich falsch verstanden.
Der geneigte AH-Kunde wird ja gern und das wohl oft auch zu Recht als "nicht Fachkundig" eingestuft. Gehe ich ins AH und sage:
"riecht zu stark nach Benzin" "zu viel Rußschmiere am Auspuff" ... sagen die:

und

und du als Kunde machst

...
Als Kunde kommst Du da ja nur mit einem subjektiven "Gefühl" und hast nichts objektives... Ein abgefallener Auspuff ist nicht bestreitbar...
Kommst Du mit einer Ölprobe....
- fällt

schon mal aus ... sondern beim AH kommt:
Dein Problem wird schon mal ernster genommen, wenn auch nicht Ernst, weil Du durch die Untersuchung objektiv nachgewiesen hast was ein unabhängiges Testlabor von der Ölqualität hält und ob es dem nach Wartungsvorschrift vorgesehenem Standard entspricht.... oder nicht. Bei mir ergab das zunächst mal einen kostenlosen außerplanmäßigen Ölwechsel.
Auch für eine Wandelung und Rückgabe des Fahrzeuges ist ja notwendig, dass man nachweist:
1. Das ein Mangel besteht
2. Das der Mangel von Anfang an mindestens in der Gewährleistungszeit entstand
3. Nachbesserungen nichts halfen
Diesen Nachweis führst Du nicht durch eine Aussage "Ähm, ich rieche stark das Benzin im Öl", da sagt der Hersteller ist normal... und das Gericht weist Dich ab.
Deine privaten Ölproben, lässt Du im Falle einer Klage vor Gericht durch den Eigenen Gutachter erläutern... Das Gericht wird dann einen unabhängigen Vereidigten GA beauftragen das selbe zu tun, ggf. sogar eine eigene Probe zu ziehen.
Jetzt muss das Gericht "nur" noch den Mangel darin erkennen, das ein vorschneller Ölverschleiß ein Mangel ist.
Ich persönlich würde sagen, wenn es notwendig ist, alle 3000km das Öl zu wechseln um es in dem lt. Wartungshandbuch vorgesehenen Zustand zu halten liegt darin ein Mangel. Genau wie es ein Mangel wäre, wenn alle 100km die Luft aus allen Rädern ist, die Bremsflüssigkeit weg oder eben die Bremsklötze nach 1000km nur noch Staub sind.
Ohne Eigene ÖL-Probe hast Du einfach keine objektive für ein Gericht oder auch gegenüber einem Fachmann ernst zunehmende prüfbare Argumente, nicht mal einen belastbaren Anhaltspunkt. Insofern sind die eigenen Oelproben, zumal diese archiviert werden zumindest ein Beweismittel, das ich als Kunde in der Hand habe. Das Gericht ist Frei diese BEWEISE zu würdigen, da kann Dacia in seine Garantiebedingungen schreiben was sie wollen. Der BEWEIS wird nicht wertlos, weil Dacia den nicht anerkennen mag. Insofern heißt im Sinne des gebrauchsgemäßen Umganges um z.B. die Garantie zu erhalten, dass ich von Wartungsintervall zum nächsten die Qualität 10W40 nach RN Norm als Öl im Motor habe .... wenn ich das aber nur gewähren kann wenn ich alle 3Tkm das Öl wechsle ist das wohl mehr als nur Mangelhaft, das ist der letzte Schrott! Und den Umgang mit den Reklamationen in meinem AH, waren derart abschreckend, das für mich keine Fahrzeugmarke mehr in Frage kommt die dort vertrieben wird.... und das sind so einige .. kein Renault, Fiat, Jeep, Abarth, Alfa oder Dacia, schon wegen dem Service des AH... kommen mir noch auf den Hof.
Du kannst ja bei Gericht auch ein unabhängiges Beweissicherungsverfahren beantragen, dann läuft die Beweiserhebung/Sicherung gleich über einen gerichtlichen Gutachter, der dann die Proben entnimmt, einschickt und auswertet.... Das Blöde ist nur, Du musst Erstmal in Vorkasse...